Heidelberg-Pass
Inhaber des Heidelberg-Passes erhalten – nach Vorlage – eine Ermäßigung von 50 % auf die Jahresteilnahmegebühr.

Bürgergeld- und Wohngeldbezüge nach dem Sozialgesetzbuch (SGB).
Anspruchsberechtigte erhalten – nach Vorlage – eine Ermäßigung von 50 % auf die Jahresteilnahmegebühr.