I. AGB Allgemein

§ 1 Geschlechtsneutrale Formulierung, Geltungsbereich

Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsneutrale Formulierung, z.B. Teilnehmer:innen, verzichtet. Sämtliche Rollenbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Teilnehmern an Veranstaltungen und der Bildungseinrichtung.

§ 2 Veranstalter, Rechtsträger

Eine Teilnahme am Programm der Akademie für Ältere Heidelberg gGmbH (nachfolgend auch „Akademie“) ist ab 60 Jahre möglich. In Einzelfällen sind Ausnahmen mit Zustimmung der Geschäftsleitung möglich.

§ 3 Kurse, Gebühren, Zahlungsbedingungen

Das Geschäftsjahr der Akademie für Ältere Heidelberg gGmbH ist das Kalenderjahr.

Der Akademie-Pass berechtigt Sie für die Teilnahme an unserem Programm. Jeweils im Januar wird die Jahresgebühr von 110 EUR fällig. Nur wenn die Jahresgebühr entrichtet ist, ist eine Teilnahme am Akademieprogramm möglich. Ein Anspruch auf Teilnahme an bestimmten Angeboten wird hierdurch nicht begründet.

Inhaber von Heidelberg-Pass/Heidelberg-Pass+ erhalten eine Ermäßigung auf die Jahresgebühr. Dies gilt nicht auf kursspezifischen Kosten.

Die Mindestdauer der Teilnahme beträgt ein Jahr. Bei Eintritt während des Geschäftsjahres ist man Teilnehmer bis mindestens Ende des darauffolgenden Jahres.

Die Zahlung erfolgt durch SEPA-Lastschrifteinzug. Anmeldungen zu kostenpflichtigen Angeboten über das Internet oder per E-Mail sind nur mit Erteilung einer SEPA-Lastschrift möglich. Das Lastschrifteinzugsverfahren wird mit der Gläubiger-Identifikationsnummer DE91ZZZ00000178460 durchgeführt und ist für Sie sicher und bequem. Sie versäumen keine Zahlungsfrist und müssen nichts weiter veranlassen. Wenn die Veranstaltung ausfällt, erfolgt kein Einzug oder ggf. eine Rückerstattung. Sie können der Abbuchung innerhalb von 8 Wochen bei Ihrem Geldinstitut widersprechen, falls sie zu Unrecht erfolgt sein sollte.

Für Lastschrifteinzüge, die wegen falscher oder fehlerhafter Bankverbindung, mangelnder Deckung des Kontos oder unrechtmäßigem Widerspruchs nicht eingelöst werden können, berechnen wir die entstandenen Bankgebühren.

Bei einer Zahlung durch Banküberweisung ist der Zeitpunkt der Gutschrift auf Konto der Akademie ausschlaggebend.

Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren je nach Arbeitsaufwand in Höhe von 5,00 € bis 10,00 € erhoben. Bleibt die Mahnung bis zur gesetzten Frist fruchtlos, wird ein Inkassobüro beauftragt.

Für einzelne Kurse und Angebote verlangt die Akademie zusätzlich eine geringe Gebühr. Dies hat mit kursspezifischen Kosten wie z. B. Kosten für Softwarelizenzen, Betreuung und Pflege von Instrumenten oder externe Mietkosten zu tun. Die entstehenden Gebühren hierfür entnehmen Sie bitte aus den Kursbeschreibungen. Die Zahlung erfolgt durch SEPA-Lastschrifteinzug und wird nicht vor Beginn der Veranstaltung durchgeführt.

Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Lehrkraft durchgeführt wird. Die Akademie kann aus sachlichen Gründen Umfang, Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern sowie Veranstaltungen absagen.

§ 4 Anmeldung zu den Veranstaltungen

Die Anmeldung zu den Veranstaltungen kann schriftlich, fernmündlich, per E-Mail oder – sofern dies von der Bildungseinrichtung angeboten wird – Online erfolgen. Die Anmeldung für eine Veranstaltung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des festgesetzten Teilnahmeentgeltes, auch für durch Sie angemeldete andere Personen.

Für elektronisch übermittelte Anmeldungen erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung mit Status Ihrer Anmeldung und werden benachrichtigt, falls eine Veranstaltung belegt ist oder ausfällt. Die Akademie behält sich vor, Veranstaltungen bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl, abzusagen.

Wir behalten uns vor, einzelne Veranstaltungen auch digital durch- bzw. fortzuführen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung entsteht dadurch nicht.

Die Darstellung der Veranstaltungen auf den Internetseiten der Akademie in Verbindung mit der Online-Anmeldung stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Verbindlich anmelden“ geben Sie eine verbindliche Anmeldung der auf dem Anmeldeformular aufgeführten Veranstaltung(en) ab. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Anmeldung erfolgt durch automatisierte E-Mail („Sendebestätigung“) und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Ihre Anmeldung wird durch Versand einer separaten Anmeldebestätigung per E-Mail angenommen.

§ 5 Förderpartnerschaft

Förderpartnerschaften sind für unsere tägliche Arbeit eine kostbare Unterstützung. Sie helfen uns neue Angebote und Programme zu ermöglichen bei gleichzeitiger Planungssicherheit. Gleichzeitig sorgen Sie dafür, dass die Teilnahme am Akademieprogramm auch für ältere Menschen mit wenig Einkommen erschwinglich bleibt.

Die Förderbeiträge gehen zu 100% ins Akademie-Budget, aus dem alle Angebote finanziert werden. Die Förderpartnerschaft setzt nicht die Teilnehmerschaft in der Akademie voraus.

Jeder kann Förderpartner der Akademie werden.

Ihre individuelle Förderhöhe bestimmen Sie selbst. Der Grundbeitrag beträgt mindestens 50 Euro p.a. Änderungen am erteilten Betrag, können sie jederzeit vornehmen.

Die Partnerschaft läuft mindestens ein Jahr und verlängert sich automatisch, wenn sie nicht mindestens 4 Wochen vor Ablauf des Kalenderjahres gekündigt wird.

Die Förderpartnerschaft berechtigt nicht zur aktiven Teilnahme am Akademieprogramm.

§ 6 Kündigung, Ausschluss

Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung der Teilnahme an der Akademie für Ältere Heidelberg gGmbH ist nur zum Jahresende möglich. Bitte teilen Sie uns dies spätestens zum 30.11. eines Jahres mit. Bezahlte Jahresgebühren oder Gebühren für Kurse werden grundsätzlich nicht erstattet.

Die Akademie kann Personen von der Teilnahme am Akademieprogramm ausschließen. Insbesondere in folgenden Fällen:

  • Bei Zahlungsverzug (z. B. Jahresgebühr, kursspezifischen Kosten),
  • Wenn Teilnehmer die in dieser AGB kodifizierten Vorschriften nicht beachten,
  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangegangener Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Lehrkraft, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Lehrkraft, gegenüber dem Vertragspartner oder Mitarbeiter der Akademie,
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitation aller Art,
  • Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.

Der Teilnehmer hat einen ggf. zu verantwortenden Schaden zu ersetzen.

§ 7 Urheberschutz, Computernutzung

Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Hiervon ausgenommen sind Kursleiter*innen der Akademie im Rahmen ihrer Veranstaltung. Die den Teilnehmern entgeltlich oder unentgeltlich überlassenen Vervielfältigungen oder Unterrichtsmittel sind nur für den privaten Gebrauch bestimmt. Sie dürfen weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht werden.

Die Veränderung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder die Weitergabe von zu Lernzwecken zur Verfügung gestellter Software ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung haftet der Teilnehmer für die entstandenen Schäden.

Des Weiteren ist der Teilnehmer nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten ohne Zustimmung des Lehrkraftes durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten.

Soweit die Akademie einen Internetzugang zur Verfügung stellt, ist dessen Nutzung nur zum Zweck der Kursteilnahme zulässig. Internetseiten mit pornographischen, rassistischen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalt dürfen nicht aufgerufen werden. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden. Bei Zuwiderhandlung haftet der Teilnehmer für die entstandenen Schäden.

Jeder Teilnehmer ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Die Akademie übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Anwendung erworbener Kenntnisse oder durch die Nutzung erstellter oder veränderter Programme oder durch Computerviren oder andere destruktive Programme verursacht werden.

§ 8 Hausordnung

Die Akademie für Ältere Heidelberg gGmbH ist Untermieter im Haus der Volkshochschule Heidelberg (auch „VHS“). Es gilt die Hausordnung der VHS. Diese ist im Foyer öffentlich zugänglich.

§ 9 Haftung

Die Teilnahme an allen unseren Veranstaltungen geschieht auf eigenes Risiko. Die Haftung der Akademie beschränkt sich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen.

Eine Haftung für Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen; eine solche für Vorsatz bleibt unberührt. Von jeglicher Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Haftungsansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 10 Datenschutz, Foto und Videoaufnahmen

Die Daten des Teilnehmers werden im Rahmen der Veranstaltungsabwicklung gespeichert und verwendet. Auf die nach Art. 13 / Art. 14 DSGVO über die Verarbeitung von Betroffenendaten und die Betroffenenrechte nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung wird verwiesen.

Bei den einzelnen Veranstaltungen der Akademie werden Foto- und/oder Videoaufnahmen (auch durch Geschäftspartner der Akademie) gemacht, die zur Berichterstattung und Veröffentlichung in Druckwerken oder im Internet verwendet werden. Die Personen, die diese Aufnahmen machen, weisen ausdrücklich darauf hin und bitten Sie um Erlaubnis zur Veröffentlichung. Für den Fall, dass Sie in solchen Aufnahmen nicht erscheinen möchten, machen Sie bitte die aufnehmende Person darauf aufmerksam und/oder entfernen Sie sich aus dem Aufnahmebereich.

Mit Ihrer Anmeldung zu einer Veranstaltung bestätigen Sie, dass Sie diesen Hinweis zur Kenntnis genommen haben.

§ 11 Sonstiges

Ansprüche gegen die Akademie sind nicht abtretbar. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge einer Änderung der Gesetzeslage oder durch die höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem Sinn und dem Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten.

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle: Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

II. AGB für Reisen

Bei mehrtägigen Reisen gilt unsere AGB Reisen.

Die Reisebedingungen sind Bestandteil einer schriftlichen Anmeldung zu einer Reise, Fahrt u. ä. Durch Unterschrift bestätigt die Teilnehmerin/der Teilnehmer die Kenntnisnahme und Einhaltung dieser Bedingungen.

III. AGB für Tagesfahrten

Für die Durchführung von Tagesfahrten, also weniger als 24 Stunden dauern und keine Übernachtung umfassen (Tagesreisen) und deren Preis 500 Euro nicht übersteigt, gilt unsere AGB Tagesfahrten. Die Tagesfahrtenbedingungen sind Bestandteil einer Anmeldung zu einer Fahrt.